Spielregeln für die Nutzung von E-Bikes in unseren Wohngebäuden
Da E-Bikes in Deutschland nach wie vor zunehmend beliebt sind, bringt dies auch neue Herausforderungen für den Mieter und Vermieter in Bezug auf das Laden und Abstellen von E-Bikes in Wohngebäuden mit sich.
Hier die am häufigsten gestellten Fragen:
Kann ich meinen E-Bike Akku in der Wohnung laden?
Ja. Unsere Mieter dürfen ihre E-Bike Akkus grundsätzlich in der eigenen Wohnung laden, da dies zum üblichen Gebrauch der Mietsache zählt.
Bitte beachten Sie hier folgende Sicherheitsvorkehrungen:
- nur unbeschädigte Originalladegeräte verwenden
- Ladevorgang überwachen
- keine brennbaren Gegenstände in der Nähe
- informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung über den E-Bike Besitz
Darf ich meinen E-Bike Akku in Gemeinschaftsräumen laden?
NEIN. Das Laden von E-Bike Akkus in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie z. B. Fluren oder Kellern ist ausdrücklich verboten.
Darf ich mein E-Bike in Gemeinschaftsräumen abstellen?
NEIN. Fahrräder / E-Bikes dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Fahrradkeller) abgestellt werden.
Was ist mit der Haftung bei Akkubränden?
Wird vom Mieter durch unsachgemäße Handhabung ein Brand verursacht, haftet er für den entstandenen Schaden. In der Regel deckt die Privathaftpflichtversicherung solche Schäden ab, sofern kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt, wenn der Mieter also alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat. Erkundigen Sie sich hierzu bitte nochmal direkt bei Ihrer Versicherung.