Bitte Haustür schließen, aber nicht abschließen

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Liebe Mitglieder der Baugenossenschaft.

Als Bewohner unserer Wohnungen ist es in Ihrem Interesse, ein paar sinnvolle Regeln zu beachten. Besonders dann, wenn es um das Wohl und die Sicherheit aller geht.

Das Thema „Abschließen der Haustür“ führt auch heute noch zu Missverständnissen. Deshalb vorneweg die Regel, die dabei für alle Objekte gilt:

Die Haustüren unserer Anwesen dürfen nicht abgeschlossen werden – auch nachts nicht!

Sie werden sich fragen, Warum? Ganz einfach: Im Notfall verlieren Rettungskräfte wertvolle Zeit.

Wer die Hauseingangstüren über die Nacht als Schutz vor Einbruch abschließt, meint es wohl gut mit seinen Hausmitbewohnern. Kommt es allerdings zu einem Notfall, wie Feuer, dann wird allen eine Fluchtmöglichkeit versperrt, und der Feuerwehr oder den Rettungssanitätern der schnelle Zutritt erschwert. Da kann eine verschlossene Tür wertvolle Zeit und damit sogar Menschenleben kosten.

Aus diesem Grund dürfen die Hauseingangstüren in unseren Anwesen zu keiner Tageszeit abgeschlossen werden. Das Gleiche gilt natürlich für alle Brandschutztüren in unseren Gebäuden.

Andererseits sollen Haustüren auch nie offenstehen, denn das wäre eine Einladung für Einbrecher.

Darum gilt die einfache Regel: Haustür schließen – JA. Haustür abschließen – NEIN.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.

Ihre
Baugenossenschaft Erlangen

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